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Entschädigung wegen Diskriminierung abgelehnt

Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin der Klage eines Bewerbers nicht entsprochen:

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eines Stellenbewerbers bei der Einstellung abgewiesen. Der männliche Bewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine “Chefsekretärin/ Assistentin”, also nicht geschlechtsneutral, ausgeschrieben war.

Quelle: Handelsblatt online vom 01.06.2006

Berichtet im Arbeitsrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

Geschrieben in Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,Arbeitsrecht,Landesarbeitsgericht | Keine Kommentare

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