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Auch ein Beamter darf keine Druckerpartonen entwenden.

Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über [...]

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Geschrieben in VG Koblenz | Keine Kommentare

Vor einem Jahr

  • 10.09.2009 Keine Beiträge an diesem Tag.

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