VG Trier: Studiengebühr für Zweitstudium
Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlangen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. Januar 2008 entschieden.
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