42 AO- Generalverdacht der missbräuchlichen Steuergestaltung
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform kommt es auch zu einer Neufassung des § 42 AO. Danach müsste der Steuerpflichtige beachtliche außersteuerliche Gründe nachweisen, um eine steuergünstige Gestaltung anerkannt zu bekommen.
Den ganzen Beitrag lesen ->



