BverfG: Belästigung eines Nachbarn mit unbestellten Warenlieferungen
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen, was beruhigend ist. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verurteilung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verletze weder das Willkürverbot noch das Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe. Der Beschwerdeführer bewohnt ein Mehrfamilienhaus. Weil er sich von seinem Nachbarn belästigt fühlte, [...]
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