BAG: Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wegen eines Studiums
Versorgungsanwartschaften sind nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes insolvenzgesichert. Vertragliche Verbesserungen bleiben unberücksichtigt. Nach den gesetzlichen Vorschriften kommt es unter anderem auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit an. Entscheidend ist nicht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Es ist unschädlich, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht und die beiderseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis lediglich ruhen. Wird dagegen [...]
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