Wer das Umgangsrecht verweigert macht sich schadensersatzpflichtig
Das Umgangsrecht ist ein absolutes Recht i.S. des § 823 BGB. Wer dieses Recht verweigert kann sich schadensersatzpflichtig machen. Unklar für mich jedenfalls ist die Frage, wonach sich der Schaden berechnen soll. Quelle: OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 29.04.2005 1 UF 64/05 Berichtet unter Umgangsrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
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