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		<title>Auch der Fiskus mag Big Brother</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 08:01:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 29.10.2009 rechtzeitig zum Beginn der 10. Staffel der RTL2-Show &#8220;Big Brother&#8221; entschieden. Es geht dabei um die Frage, ob das Preisgeld eine steuerbare Leistung ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Lottogewinn nicht der [...]]]></description>
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<p>Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 29.10.2009 rechtzeitig zum Beginn der 10. Staffel der RTL2-Show &#8220;Big Brother&#8221; entschieden.</p>
<p>Es geht dabei um die Frage, ob das Preisgeld eine steuerbare Leistung ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Lottogewinn nicht der Fall, wehalb dieser auch nicht der Einkommensteuer unterliegt. Was aber ist das Preisgeld des Gewinners einer Big Brother Staffel ?</p>
<p>Das bloße „Sich-Filmen-lassen“ an sich führe zwar noch nicht  zu einer steuerbaren Leistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen des Klägers zur Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshooting, Interviews und Presseterminen, werde die Grenze der nicht steuerbaren „Spieltätigkeit“ im Streitfall allerdings überschritten.</p>
<p>Mit seiner Entscheidung grenzt sich der 15. Senat gegenüber der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in München ab. Dieser hat mit Urteil vom 28.11.2007 (IX R 39/06)  für das Preisgeld aus der Fernsehproduktion „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ entschieden, dass dieses schon deshalb der Einkommensteuer unterliege, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sei und weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang betreffe.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/15_01_2010/index.php">Finanzgericht Köln</a></p>
<hr /><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
<hr />
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		<title>BSI warnt vor Nutzung des Internet Explorer</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 07:34:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Reaktion auf eine Sicherheitslücke in mehreren Versionen des Internet Explorer (IE) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  BSI am Freitag empfohlen, den Microsoft-Browser vorerst nicht zu nutzen, sondern bis zum Vorliegen eines Patches auf einen alternativen Browser umzusteigen. Quelle: heise.de]]></description>
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<p>Als Reaktion auf eine Sicherheitslücke in mehreren Versionen des Internet Explorer (IE) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  BSI am Freitag empfohlen, den Microsoft-Browser vorerst nicht zu nutzen, sondern bis zum Vorliegen eines Patches auf einen alternativen Browser umzusteigen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/BSI-warnt-vor-Nutzung-des-Internet-Explorer-906050.html">heise.de</a></p>
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		<title>Widerrufsrecht bei sittenwidrigen Geschäften?</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1704</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 04:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichte]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage ist kann ein Widerrufsrecht an einem Rechtsgeschäft bestehen, was nach §138 Abs.1 BGB als nichtig anzusehen ist.  Grundsätzlich würde man doch sagen, wenn das Geschäft nichtig ist, dann hat es ja rechtlich keine Wirkung entfaltet, weshalb es ja auch keines Widerrufsrechts bedarf, den was nicht existiert braucht man ja nicht zu widerrufen. Ein [...]]]></description>
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<p>Die Frage ist kann ein Widerrufsrecht an einem Rechtsgeschäft bestehen, was nach §138 Abs.1 BGB als nichtig anzusehen ist.  Grundsätzlich würde man doch sagen, wenn das Geschäft nichtig ist, dann hat es ja rechtlich keine Wirkung entfaltet, weshalb es ja auch keines Widerrufsrechts bedarf, den was nicht existiert braucht man ja nicht zu widerrufen.</p>
<p>Ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB* beim Fernabsatzvertrag ist unabhängig davon gegeben, ob die Willenserklärung des Verbrauchers oder der Vertrag wirksam ist. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag besteht darin, dem Verbraucher ein an keine materiellen Voraussetzungen gebundenes, einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben, das neben den allgemeinen Rechten besteht, die jedem zustehen, der einen Vertrag schließt.</p>
<p>Der BGH sagt es spielt keine Rolle ob die dem Geschäft zugrunde liegende Willenserklärung als nichtig anzusehen ist, der Verbraucher soll auf jeden Fall sein Widerrufsrecht ausüben können und zwar selbst dann wenn er wusste, dass dieses Geschäft sittenwidrg war. Also auch wenn der Verbraucher die zur Nichtigkeit des Vertrages führenden Umstände zumindest zum Teil selbst zu vertreten hat.</p>
<p>Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben,  wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit des Unternehmers vorliegt.</p>
<hr />
<p><strong>Quelle:</strong> BGH: Urteil vom 25. November 2009 &#8211; VIII ZR 318/08</p>
<hr /><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
<hr />
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		<item>
		<title>Brutto 800 Euro bei 160 Stunden x 5 € die Stunde ein fairer Lohn ?</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1699</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1699#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 20:52:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Fall den das Leben schreibt.  Ein junger Mann  wirklich bereit zu arbeiten,  musste aufgrund einer Berufserkrankung seinen Beruf als Bäcker schon vor Jahren aufgeben.  Durch die Instanzen für eine Umschulungsmaßnahme gekämpft und letztendlich auch gewonnen. Vor zwei Jahren dachte ich deshalb der Fall ist abgeschlossen  und der Mandant wird mit seiner Ausbildung im Bereich [...]]]></description>
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<p>Ein Fall den das Leben schreibt.  Ein junger Mann  wirklich bereit zu arbeiten,  musste aufgrund einer Berufserkrankung seinen Beruf als Bäcker schon vor Jahren aufgeben.  Durch die Instanzen für eine Umschulungsmaßnahme gekämpft und letztendlich auch gewonnen. Vor zwei Jahren dachte ich deshalb der Fall ist abgeschlossen  und der Mandant wird mit seiner Ausbildung im Bereich des Lagerwesens  seinen weiteren beruflichen Werdegang bestreiten können.</p>
<hr /><img src="http://img504.imageshack.us/img504/8012/esreicht3061272618028sg9.jpg" alt="" width="320" height="240" /></p>
<hr />Nun das hat er auch bis er heute mit seiner Kündigung kam.  Er wurde fristlos gekündigt wegen unentschuldigtem Fehlen und das gleich mehrfach, allerdings abgemahnt wurde er nicht.  Also gleich dieKündigungsschutzklage fertig gemacht und auf das Fax gelegt.</p>
<p>Aber das wird wohl noch nicht alles sein. Beim Studium der Arbeitsverträge ist mir aufgefallen, dass der Mandant jährlich befristete Verträge erhalten hat. Mit Ende der Probezeit hat man einfach mal den Lohn auf  5 € die Stunde reduziert. Der Arbeitsertrag wurde nicht geändert erst mit der  erneuten Befristung tauchen die 5 € nun auch im Arbeitsvertrag auf.  Nun sollte man wissen es wird bei diesem Unternehmen  Schicht gearbeitet und Zuschläge sucht man im Vertrag vergeblich.</p>
<p>Die Prüfung und rechtliche Bewertung habe ich mir für meinen kommenden Arbeitstag aufgehoben. Auch wenn ich eigentlich gegen einen Mindestlohn bin, halte ich Ihn in bestimmten Bereichen wirklich für sinnvoll. Wer im  Monat 160 Stunden arbeitet sollte mehr als 800 € Brutto erhalten.</p>
<p>In diesem Sektor sollte die Politik tatsächlich eine  Untergrenze einziehen. Das hat nun auch nichts mehr mit Wettbewerb zu tun, sondern mit einem grundsätzlichen Verständnis für die Wertschätzung der erbrachten Arbeit.</p>
<p>Mit diesen Anmerkungen beende ich den heutigen Arbeitstag.</p>
<hr /><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
<hr />
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		<title>Zeitarbeit und der Fall Schlecker</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1694</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1694#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 08:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Presse ist zu lesen, dass  Schlecker einen Teil seiner Märkte schließt und gleichzeitig sogenannte xxl Märkte eröffnet. Den gekündigten Mitarbeitern  wurde das Angebot unterbreitet, auch weiterhin zumindest indirekt für Schlecker zu arbeiten. Dies erfolgt durch eine Zeitarbeitsfirma, welche von einem ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens geleitet wird. Dabei werden die ehemaligen Schlecker Mitarbeiter  über [...]]]></description>
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<p style="text-align: justify;">In der Presse ist zu lesen, dass  Schlecker einen Teil seiner Märkte schließt und gleichzeitig sogenannte xxl Märkte eröffnet. Den gekündigten Mitarbeitern  wurde das Angebot unterbreitet, auch weiterhin zumindest indirekt für Schlecker zu arbeiten. Dies erfolgt durch eine Zeitarbeitsfirma, welche von einem ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens geleitet wird. Dabei werden die ehemaligen Schlecker Mitarbeiter  über die Zeitarbeitsfirma an Schlecker verliehen.  Das dies zu geringeren Konditionen passiert ist  fast zwangsläufig, falls ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsfirma besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">
<hr />
<p style="text-align: justify;"><img src="http://img443.imageshack.us/img443/777/arbeitslos2876534649040vh9.jpg" alt="" width="320" height="226" /></p>
<hr />Nun wird der Ruf der Gewerkschaften laut diese Praktiken zu unterbinden. Die Politik hat darauf auch sofort reagiert und will den Sachverhalt prüfen.</p>
<p><strong>Hat das Problem Schlecker eigentlich etwas mit Zeitarbeit zu tun ? Ich denke nein.</strong></p>
<p>Juristisch stellt sich doch die Frage eines Betriebsübergangs, wenn Schlecker einen Markt schließt und seinen  xxl Markt dann mit ehemaligen Mitarbeitern   über die Zeitarbeit  besetzt.</p>
<p>Schlecker ist die Steilvorlage fürdie Gewerkschaft das  unbeliebte Instrument der Zeitarbeit einzuschränken. Dabei ist dieses die einzigste Möglichkeit von Unternehmen kurzfristig Personal aufzustocken, ohne in Konflikt mit den Vorschriften des Kündigungsschutzes zu geraten.</p>
<p>Es wäre ein schlechtes Zeichen, wenn aufgrund der Vorgehensweise von Schlecker eine Branche nun wieder in eine Ecke gedrängt wird, wo sie seit langem nicht mehr hingehört.</p>
<hr /><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
<hr />
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		<title>Willkommen 2010</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1692</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 09:16:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Leider war ich im letzten Jahr nicht in der Lage mich um den Blog zu kümmern und diesen regelmäßig mit Informationen zu füttern. Dies soll sich nun in 2010 ändern. Natürlich sind wir auch für Wünsche, oder Vorschläge offen falls  Artikel zu besonderen Themen gewünscht sind.  In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein erfolgreiches [...]]]></description>
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<p>Leider war ich im letzten Jahr nicht in der Lage mich um den Blog zu kümmern und diesen regelmäßig mit Informationen zu füttern. Dies soll sich nun in 2010 ändern. Natürlich sind wir auch für Wünsche, oder Vorschläge offen falls  Artikel zu besonderen Themen gewünscht sind.  In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein erfolgreiches jahr 2010.</p>
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		<title>Finanzamt nimmt Mini-Jobbs unter die Lupe</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1687</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Aug 2009 08:28:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzbehörden interessieren sich brennend für die Frage: Sind Minijobber tatsächlich 400-Euro-Kräfte – oder könnte man daraus nicht &#8220;mehr&#8221; machen. Denn dieses &#8220;mehr&#8221; bedeutet für den Fiskus, dass er den Unternehmer zu durchaus ordentlichen Nachzahlungen zwingen kann. Hierfür wenden die Finanzämter jetzt dieselben Kriterien an wie die Sozialversicherungsträger – und das sogar mit höchstrichterlicher Genehmigung! [...]]]></description>
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<p>Die Finanzbehörden interessieren sich brennend für die Frage: Sind  Minijobber tatsächlich 400-Euro-Kräfte – oder könnte man daraus nicht &#8220;mehr&#8221; machen. Denn dieses &#8220;mehr&#8221; bedeutet für den Fiskus, dass er den Unternehmer zu durchaus ordentlichen Nachzahlungen zwingen kann. Hierfür  wenden die  Finanzämter jetzt dieselben Kriterien an wie die Sozialversicherungsträger – und das sogar mit höchstrichterlicher Genehmigung!</p>
<p><strong>Kriterium ist das geschuldete, nicht das tatsächlich gezahlte Entgelt</strong>:<br />
Ausschlaggebend für das Arbeitsentgelt ist nicht das tatsächlich gezahlte, sondern das geschuldete Entgelt, (z. B. auf Grund eines Tarifvertrags). Überschreitet dieses die monatliche 400 € &#8211; Grenze, sind die Mitarbeiter sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch steuerrechtlich keine Mini-Jobber (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.5.2008, AZ: VI R 57/05).</p>
<p><strong>Was war passiert:</strong></p>
<p>Eine Arbeitgeberin beschäftigte im Zeitraum  1999 bis 2001 mehrere Minijobber und zahlte ihnen ein monatliches Entgelt in Höhe von 630 DM (dies entsprach der damaligen Geringfügigkeitsgrenze von heute 400 €).</p>
<p>Das Unternehmen rechnete die Mitarbeiter als geringfügig entlohnte Beschäftigte ab. Auf die Arbeitsverhältnisse kam jedoch der einschlägige Manteltarifvertrag zur Anwendung. Der Manteltarifvertrag sah für alle Arbeitnehmer die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes in Höhe eines halben Monatsentgelts vor. Trotzdem die Arbeitgeberin dieses Urlaubsgeld nicht auszahlte, stellten ihre Minijobber keine Ansprüche an sie. Damit hat sich die Sache aber nicht erledigt.</p>
<p><strong>Das Problem ist juristisch das sog.  „Entstehungsprinzip“</strong><br />
Dass auch das Urlaubsgeld bei der Berechnung des monatlichen Entgelts der geringfügig entlohnten Beschäftigten gewertet werden müsse, befand das Finanzamt hingegen für notwendig. Im Lohnsteuerrecht käme es, wie im Sozialversicherungsrecht auch, auf das geschuldete Entgelt an (Entstehungsprinzip).</p>
<p>Da dieses hier aufgrund der Zurechnung des Urlaubsgeldes über der Geringfügigkeitsgrenze lag, galten die betreffenden Beschäftigten nicht mehr als Minijobber. Daher erhielt die Arbeitgeberin vom Finanzamt einen entsprechenden Nachforderungsbescheid. Der Bundesfinanzhof bestätigte das Vorgehen.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Der Bundesfinanzhof betonte, dass das geschuldete Entgelt zwar bei der Frage maßgebend sei, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handele oder nicht. Besteuert werden dürfe aber weiterhin nur das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt.</p>
<p><strong>Entwarnung bei Einmalzahlungen</strong><br />
Seit dem 1.1.2003 gilt nach dem neu gefassten § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) das Entstehungsprinzip nicht mehr für Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.).</p>
<p>Für diese Entgeltbestandteile ist jetzt das Zuflussprinzip ausschlaggebend. Für Sie bedeutet das: Zum regelmäßigen Entgelt zählen Sie nur noch die Einmalzahlungen, die dem Mitarbeiter tatsächlich „zufließen“. Für geschuldete Einmalzahlungen bzw. dadurch bedingte Überschreitungen von Entgeltgrenzen müssen Sie deshalb keine Nachzahlungen mehr befürchten. Betriebsprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen werden für frühere Zeiträume kaum mehr durchgeführt.</p>
<p>Auch wenn das gezahlte regelmäßige Entgelt eine geringfügige Beschäftigung darstellt, welches den Grenzwert von 400 € mtl. nicht übersteigt, dürfen Sie noch nicht aufatmen. Berücksichtigen Sie, ob Ihrem Minijobber nach einem einschlägigen Tarifvertrag ein höheres Entgelt zusteht als das, das Sie ihm zahlen. Wenn dies der Fall ist, ist das Entgelt des Tarifvertrags ausschlaggebend.</p>
<p>Achtung: Die Prüfung der Tarifverträge müssen Sie auch dann vornehmen, wenn der Mitarbeiter mit dem geringeren Arbeitsentgelt eigentlich ganz zufrieden ist. Das gilt sogar dann, wenn der Beschäftigte im Vorfeld auf das nach Tarifvertrag geschuldete Mehrentgelt ausdrücklich verzichtet! In jedem Fall beurteilen die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden das Entgelt nach der geltenden Anspruchsgrundlage.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auch ein Beamter darf keine Druckerpartonen entwenden.</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1684</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 18:17:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[VG Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[Beamter]]></category>
		<category><![CDATA[Druckerpatronen]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschlagung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über [...]]]></description>
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<p>Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.</p>
<p>Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage. Außerdem stellte er einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, den das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 29. September 2008 (2 L 1072/08.KO) ablehnte.</p>
<p>Auch in der Hauptsache blieb die Klage ohne Erfolg. Die Kostenforderung, so die Richter unter Bezugnahme auf den o. g. Beschluss, sei auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Beklagte habe bezüglich eines Teiles der Forderung eine detaillierte Schadensberechnung und im Übrigen eine nachvollziehbare Hochrechnung vorgelegt. Der Einwand, ein Teil der entwendeten Druckerpatronen sei wegen Ablaufs des Verfalldatums wertlos gewesen, rechtfertige keine andere Bewertung. Denn diese Druckerpatronen seien auch danach noch brauchbar und allenfalls weniger ergiebig gewesen. Überdies sei nicht ersichtlich, dass die Solinger Firma die Lieferungen in irgendeiner Weise beanstandet hätte. Von daher müsse der Kläger den von ihm angerichteten Schaden entsprechend den Ermittlungen der Beklagten ersetzen. </p>
<p>Quelle: <a href="http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,3f1489af-615a-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">Pressemitteilung der Justiz vom 05.01.2009; VG Koblenz</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		</item>
		<item>
		<title>VGH Mannheim: Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1680</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1680#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 11 May 2009 12:45:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[VGH Mannheim]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann ein Grundstückseigentümer mithilfe eines Wasserzählers nachweisen, dass ein Teil des bezogenen Wassers für die Gartenbewässerung verwendet wurde und nicht in die Kanalisation gelangt ist, darf die Gemeinde ihn &#8211; wenn sie die Abwassergebühren aufgrund ihrer Satzung nach dem Frischwassermaßstab bemisst &#8211; für diese Wassermenge nicht zu Abwassergebühren heranziehen. Eine Abwassersatzung, die solche Wassermengen erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Kann ein Grundstückseigentümer mithilfe eines Wasserzählers nachweisen, dass ein Teil des bezogenen Wassers für die Gartenbewässerung verwendet wurde und nicht in die Kanalisation gelangt ist, darf die Gemeinde ihn &#8211; wenn sie die Abwassergebühren aufgrund ihrer Satzung nach dem Frischwassermaßstab bemisst &#8211; für diese Wassermenge nicht zu Abwassergebühren heranziehen. Eine Abwassersatzung, die solche Wassermengen erst ab einem Umfang von 20 m3 gebührenfrei stellt, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit jetzt be-kannt gegebenem Urteil vom 19.03.2009 entschieden und damit &#8211; wie schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe &#8211; der Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Stadt Neckargemünd stattgegeben.</p>
<p><img src="http://img4.imageshack.us/img4/1600/161294rkbbycnhrenpixeli.jpg" alt="" /></p>
<p>Die beklagte Stadt hat in ihrer Satzung geregelt, dass sich die Abwassergebühr grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab bemisst, d.h. als gebührenpflichtige Abwassermenge gilt regelmäßig die Wassermenge, die aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführt wird. Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, bleiben auf Antrag gebührenfrei. Das gilt jedoch erst ab einer Wassermenge von 20 m3 (sog. Bagatellgrenze). Der Nachweis ist durch einen geeichten Nebenzähler zu führen, den der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten hat. Der Kläger, Eigentümer eines im Stadtgebiet gelegenen Grundstücks, hat von dem zwischen Dezember 2005 bis Dezember 2006 bezogenen Frischwasser 63 m3 zur Bewässerung seines großen Gartens verwendet, die er über zwei gesonderte und mit geeichten Nebenzählern ausgerüstete Wasserleitungen entnommen hat. Aufgrund der in der Satzung vorgesehenen Bagatellgrenze setzte die Stadt lediglich 43 m3 Frischwasser ab und zog ihn für den Rest im Januar 2007 zu Abwassergebühren heran. Der Kläger, der sich gegen den Gebührenbescheid wehrte, hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Erfolg.</p>
<p>Der 2. Senat hat entschieden, dass die Stadt die zur Bewässerung des Gartens verwendete Frischwassermenge in voller Höhe, d.h. im Umfang von 63 m3 abzusetzen und den Gebührenbescheid entsprechend zu reduzieren habe. Die in der Satzung enthaltene Bagatellgrenze von 20 m³ verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und sei deshalb nichtig.</p>
<p>Der Grenzwert von 20 m³ führe dazu, dass diejenigen, die bis zu 20 m³ des bezogenen Frischwassers zur Gartenbewässerung, zum Befüllen von Teichen oder ähnlichem verwendeten und nicht in den Abwasserkanal einleiteten, schlechter gestellt würden als solche Personen, bei denen fast das gesamte Frischwasser als Abwasser in den Kanal gelange. So habe ein Grundstückseigentümer, der 60 m³ Frischwasser beziehe, davon aber nur 40 m³ dem Kanal zuführe und die restlichen 20 m³ zur Gartenbewässerung verwende, ebensoviel zu zahlen wie ein Grundstückseigentümer, der die 60 m³ komplett als Abwasser in den Kanal einleite. Diese Ungleichbehandlung sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Größerer Verwaltungsaufwand sei auch ohne Bagatellgrenze nicht zu befürchten. Denn die Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der Zähler habe nach der Satzung der Grundstückseigentümer zu tragen. Der Nebenzähler könne gemeinsam mit dem Hauptzähler abgelesen und die abzugsfähige Wassermenge gleich bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt werden. Noch einfacher sei dies bei der von der Stadt praktizierten elektronischen Erfassung der Zählerstände. Wegen der Kosten für die Installation und die Nacheichung eines Nebenzählers sei es nicht zu erwarten, dass kleinere Absetzungsmengen geltend gemacht würden. Auch mit Missbrauch sei aufgrund der Regelungen über die Zähler und deren Anforderungen nicht in größerem Umfang zu rechnen.</p>
<p>Der Frischwassermaßstab sei zwar ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Ungenauigkeiten mit sich bringe. Diese Ungenauigkeiten seien hinzunehmen, soweit es um die Wassermenge gehe, die im Haushalt zum Kochen, Trinken oder ähnlichem benutzt und nicht in die Kanalisation eingeleitet werde. Denn dieser &#8211; nur geringe &#8211; „Verlust“ sei nicht messbar. Bei den für die Gartenbewässerung ver-wendeten Wassermengen, für die ein Nebenzähler installiert sei, gelte dies aber gerade nicht.</p>
<p>Gleichheitswidrig sei es überdies, dass die Bagatellgrenze auf landwirtschaftliche Betriebe keine Anwendung finde. Dass landwirtschaftliche Betriebe einen Beitrag zur Bewirtschaftung des Naturraums leisteten, rechtfertige die Ungleichbehandlung nicht, da die Bagatellgrenze erkennbar nicht im Zusammenhang mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes stehe.</p>
<p>Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1241995/index.html?ROOT=1153033">Pressemitteilung des VGH Mannheim vom 11.05.2009; (Az.: 2 S 2650/08). </a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>BFH: Mehrere Haftungsschuldner als Steuerstraftäter</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1678</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 07:39:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auswahermessen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsschuldner]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstraftäter]]></category>

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		<description><![CDATA[Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des Finanzamts insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf. Diese Vorprägung des Ermessens gilt insbesondere auch dann, wenn sich mehrere Haftungsschuldner einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und deshalb bei der Ausübung des Auswahlermessens [...]]]></description>
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<p>Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des Finanzamts insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf. Diese Vorprägung des Ermessens gilt insbesondere auch dann, wenn sich mehrere Haftungsschuldner einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und deshalb bei der Ausübung des Auswahlermessens grundsätzlich gleichrangig nebeneinander stehen.<br />
Der jeweils betroffene Haftungsschuldner kann in diesem Fall nicht beanspruchen, dass das Finanzamt bei der Ermessensausübung in einer Weise differenziert, dass andere Haftungsschuldner abgabenrechtlich in Anspruch genommen werden, er selbst hingegen nicht.</p>
<p><img src="http://img27.imageshack.us/img27/1706/331083rkbysammypixeliod.jpg" alt="" /></p>
<p>Eine Ermessensentscheidung ist vom Gericht grundsätzlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der Verwaltungsakt deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 102 FGO). Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: BFH, Urteil v. 12.2.2009 &#8211; VI R 40/07; veröffentlicht am 8.4.2009</p>
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		<title>Ein Beamter sollte sich nicht mit seinen Nachbarn streiten</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1676</link>
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		<pubDate>Sun, 12 Apr 2009 06:24:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[VG Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[Beamter]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbarstreit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Es gehöre zu den Berufspflichten jedes Beamten, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordere. Schließlich könne [...]]]></description>
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<p>Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.</p>
<p><img src="http://img19.imageshack.us/img19/6797/371559rkbbydieterschtzp.jpg" alt="" /></p>
<p>Es gehöre zu den Berufspflichten jedes Beamten, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordere. Schließlich könne der Beamte das Ansehen der Beamtenschaft und insbesondere auch der Polizei durch sein außerdienstliches Verhalten massiv schädigen. Gerade von einem Polizeibeamten sei indes aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Tätigkeit zu erwarten, dass er auf Provokationen besonnener reagiere und Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren austrage.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,f222fd3f-38a8-021b-9b77-9177fe9e30b1,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17. März 2009, 6 K 582/08.KO</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
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		<title>Geiselnahme im Hochsicherheitstrakt in Straubing beendet</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1673</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2009 06:11:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Videos]]></category>
		<category><![CDATA[Geilsenahme]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[JVA]]></category>
		<category><![CDATA[Straubing]]></category>

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		<description><![CDATA[Es stellt sich die Frage, wie kann man in einem Hochsicherheitstrakt einer JVA an ein Messer kommen ? Diese Frage, werden die Behörden beantworten müssen. Hier ein Video gefunden auf Stern,de zu dieser Geiselnahme: ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌ Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 [...]]]></description>
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<p>Es stellt sich die Frage, wie kann man in einem Hochsicherheitstrakt einer JVA an ein Messer kommen ? Diese Frage, werden die Behörden beantworten müssen. Hier ein Video gefunden auf Stern,de zu dieser Geiselnahme:</p>
<p><object id="flashObj" width="486" height="412" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=9,0,47,0"><param name="movie" value="http://c.brightcove.com/services/viewer/federated_f9/1688437577?isVid=1&#038;publisherID=1203065853" /><param name="bgcolor" value="#FFFFFF" /><param name="flashVars" value="videoId=18896376001&#038;linkBaseURL=http://www.stern.de/video/:Video-Straubinger-Geiselnahme/660420.html?backref=660418&#038;playerID=1688437577&#038;domain=embed&#038;" /><param name="base" value="http://admin.brightcove.com" /><param name="seamlesstabbing" value="false" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="swLiveConnect" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><embed src="http://c.brightcove.com/services/viewer/federated_f9/1688437577?isVid=1&#038;publisherID=1203065853" bgcolor="#FFFFFF" flashVars="videoId=18896376001&#038;linkBaseURL=http://www.stern.de/video/:Video-Straubinger-Geiselnahme/660420.html?backref=660418&#038;playerID=1688437577&#038;domain=embed&#038;" base="http://admin.brightcove.com" name="flashObj" width="486" height="412" seamlesstabbing="false" type="application/x-shockwave-flash" allowFullScreen="true" swLiveConnect="true" allowScriptAccess="always" pluginspage="http://www.macromedia.com/shockwave/download/index.cgi?P1_Prod_Version=ShockwaveFlash"></embed></object></p>
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		<item>
		<title>BAG: Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1627</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1627#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 14:30:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Betriebsparteien dürfen in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen. Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist. Sozialpläne dienen gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz dem Ausgleich oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge von Betriebsänderungen entstehen. Sozialplanabfindungen kommt daher eine zukunftsbezogene [...]]]></description>
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<p>Die Betriebsparteien dürfen in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen. Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist. Sozialpläne dienen gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz dem Ausgleich oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge von Betriebsänderungen entstehen. Sozialplanabfindungen kommt daher eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu. Dementsprechend können die Betriebsparteien bei der Beurteilung des Umfangs der voraussichtlichen Nachteile Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen. Zwar knüpfen Ansprüche auf vorgezogene Altersrente regelmäßig an ein bestimmtes Lebensalter, das Geschlecht oder eine Schwerbehinderung an. Gleichwohl liegt in ihrer Berücksichtigung durch die Betriebsparteien weder eine Verletzung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes noch ein Verstoß gegen das Verbot, Personen wegen eines dieser Merkmale zu benachteiligen.</p>
<p><img src="http://img354.imageshack.us/img354/1019/002berholverbot30077328rq3.jpg" alt="" /></p>
<p>Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher &#8211; wie schon die Vorinstanzen &#8211; die Klage eines Arbeitnehmers ab, der eine höhere als die ihm nach dem Sozialplan zustehende Abfindung verlangte. Der Sozialplan sieht für Arbeitnehmer, die im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungen vor. Zu diesem Personenkreis gehört der bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses 60 Jahre alte, schwerbehinderte Kläger.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2008-11&#038;nr=13084&#038;pos=4&#038;anz=6">Pressemiteilung des BAG vom 11.11.2009</a>; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. November 2008 &#8211; 1 AZR 475/07 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. Juni 2007 &#8211; 14 Sa 201/07 &#8211; </p>
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<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>Bluttat im Landgericht Landshut</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1660</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 14:22:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bluttat]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Landshut]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Auskunftsklage innerhalb eines erbrechtlichen Verfahrens ist eskaliert: Die Frage  stellt sich mir immer wieder, warum wird bei Gericht nicht grundsätzlich nach Waffen kontrolliert.  Kontrollen finden wohl grundsätzlich nur dort statt, wo bereits etwas passiert ist. ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌ Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord [...]]]></description>
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<p>Eine Auskunftsklage innerhalb eines erbrechtlichen Verfahrens ist eskaliert:<br />
<object width="486" height="412" data="http://c.brightcove.com/services/viewer/federated_f9/1688437577?isVid=1&amp;publisherID=1203065853" type="application/x-shockwave-flash"><param name="id" value="flashObj" /><param name="bgcolor" value="#FFFFFF" /><param name="flashVars" value="videoId=18814742001&amp;playerID=1688437577&amp;domain=embed&amp;" /><param name="base" value="http://admin.brightcove.com" /><param name="seamlesstabbing" value="false" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="swLiveConnect" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://c.brightcove.com/services/viewer/federated_f9/1688437577?isVid=1&amp;publisherID=1203065853" /><param name="name" value="flashObj" /><param name="flashvars" value="videoId=18814742001&amp;playerID=1688437577&amp;domain=embed&amp;" /><param name="allowfullscreen" value="true" /></object></p>
<p>Die Frage  stellt sich mir immer wieder, warum wird bei Gericht nicht grundsätzlich nach Waffen kontrolliert.  Kontrollen finden wohl grundsätzlich nur dort statt, wo bereits etwas passiert ist.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
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		<item>
		<title>Abofallen &#8220;opendownload.de: Contend Services Limited und RA O.Tank</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1656</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2009 06:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abofallen]]></category>
		<category><![CDATA[Multimediarecht]]></category>
		<category><![CDATA[O.Tank]]></category>
		<category><![CDATA[opendownload.de]]></category>
		<category><![CDATA[Schlagwort hinzufügen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abofalle &#8220;opendownload.de&#8221; stellt Software zur verfügung, welche im Internet frei und ohne Kosten erhältlich ist. Wer nicht aufpasst kommt auch hier in den Genuss einer Abofalle. Für 2 Jahre soll man sich vertraglich verpflichtet haben. Verterten wird die Firma Contend Services Limited von Herrn RA Olaf Tank, welcher im Auftrag des Unternehmens versucht die [...]]]></description>
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<p>Die Abofalle &#8220;opendownload.de&#8221; stellt Software zur verfügung, welche im Internet frei und ohne Kosten erhältlich ist. Wer nicht aufpasst kommt auch hier in den Genuss einer Abofalle. Für 2 Jahre soll man sich vertraglich verpflichtet haben. Verterten wird die Firma Contend Services Limited von Herrn RA Olaf Tank, welcher im Auftrag des Unternehmens versucht die Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.</p>
<p>Auch hier gilt nicht bezahlen und eine Anwalt oder eine Verbraucherzentrale mit der Prüfung des konkreten Sachverhaltes beauftragen. Nach unserer Auffassung kommt in den uns vorliegenden Konstellationen kein Vertrag zustande.</p>
<p>Wer Beratung benötigt, kann sich gerne per Email an uns wenden.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
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<p><a href="http://technorati.com/claim/w9ynmrxkv4" rel="me">Technorati Profile</a></p>
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		<series:name><![CDATA[Abzockfallen]]></series:name>
	</item>
		<item>
		<title>Gehaltsberater.de, RA Katja Günther, Mahnbescheide ?</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1652</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1652#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 07:29:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abofallen]]></category>
		<category><![CDATA[Multimediarecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In letzter Zeit war zu lesen, dass die Szene der Abzocker nun Mahnbescheide beantragt. Dies war aufgrund des großen Geschäfts nicht anderst zu erwarten. Allerdings mussten wir auch feststellen, dass von den nun über hundert Verfahren zu Abofallen in unserer Kanzlei, kein einziger Mandant einen Mahnbescheid erhalten hat. Möglicherweise werden die Verfahren nur gegen Personen [...]]]></description>
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<p>In letzter Zeit war zu lesen, dass die Szene der Abzocker nun Mahnbescheide beantragt. Dies war aufgrund des großen Geschäfts nicht anderst zu erwarten. Allerdings mussten wir auch feststellen, dass von den nun über hundert Verfahren zu Abofallen in unserer Kanzlei, kein einziger Mandant einen Mahnbescheid erhalten hat. Möglicherweise werden die Verfahren nur gegen Personen ohne anwaltliche Vertretung beantragt. Leider müssen wir auch verzeichnen, dass sich immer mehr Betroffene bei uns melden, welche bereits bezahlt haben.</p>
<p>Wir können also nur darauf hinweisen, nicht zahlen und einen Anwalt aufsuchen.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
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		<series:name><![CDATA[Abzockfallen]]></series:name>
	</item>
		<item>
		<title>Abofallen, Gehaltsberater.de; Gedichte-server.com auch in 2009 aktiv</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1649</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1649#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 07:57:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abofallen]]></category>
		<category><![CDATA[Multimediarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gedichte-server]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltsberater]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist nicht verwunderlich, dass die Geschäfte mit Abofallen auch in 2009 unvermindert fortgesetzt werden. Ich habe gelesen, dass die Einnahmen der Betreiber pro Abofalle auf zirka 400.000 € geschätzt werden. Bei diesen Summen kann wohl nicht mit einer freiwilligen Einstellung der Abofallen gerechnet werden. Auch die Justiz dürfte wohl nicht in der Lage sein [...]]]></description>
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<p>Es ist nicht verwunderlich, dass die Geschäfte mit Abofallen auch in 2009 unvermindert fortgesetzt werden. Ich habe gelesen, dass die Einnahmen der Betreiber pro Abofalle auf zirka 400.000 € geschätzt werden. Bei diesen Summen kann wohl nicht mit einer freiwilligen Einstellung der Abofallen gerechnet werden. Auch die Justiz dürfte wohl nicht in der Lage sein diese Geschäftspraktiken zu beenden. Es liegt also allein bei Nutzern des Internets wachsam zu sein und bei kostenlosen Angeboten immer mit der notwendigen Skepsis eine Nutzung in Anspruch zu nehmen. Wer nun doch in die Falle geraten ist, sollte den Email- und Schrifverkehr aufbewahren und entweder die Verbraucherzentrale oder einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. In der Regel kann gesagt werden, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, allerdings wirklich beurteilen kann man dies nur am konkreten Fall.</p>
<p>Wer hier Beratung benötigt, kann sich auch an unsere Kanzlei wenden, da wir bereits viele Betroffene vertreten.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<series:name><![CDATA[Abzockfallen]]></series:name>
	</item>
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		<title>Ein gutes und gesundes Neues Jahr 2009</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1645</link>
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		<pubDate>Wed, 31 Dec 2008 21:47:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir wünschen allen Lesern des Blogs ein gutes und gesundes Neues Jahr 2009. ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌ Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Wir wünschen allen Lesern des Blogs ein gutes und gesundes Neues Jahr 2009.</p>
<p><img src="http://img187.imageshack.us/img187/7354/20098908uirteoiutiurt34oc9.jpg" alt="" /></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>BAG: Mitbestimmung bei Umgruppierung &#8211; Zustimmungsverweigerung in Textform</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1641</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1641#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 06:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Schriftlichkeitsgebot des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird auch durch die Einhaltung der Textform des § 126b BGB erfüllt. Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung zu einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung „schriftlich“ mitzuteilen. Diese Erklärung ist nicht nur dann schriftlich, [...]]]></description>
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<p>Das Schriftlichkeitsgebot des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird auch durch die Einhaltung der Textform des § 126b BGB erfüllt.<br />
<img src="http://img354.imageshack.us/img354/1019/002berholverbot30077328rq3.jpg" alt="" /><br />
Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung zu einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung „schriftlich“ mitzuteilen. Diese Erklärung ist nicht nur dann schriftlich, wenn sie vom Betriebsratsvorsitzenden gem. § 126 BGB eigenhändig mit Namensunterschrift versehen wurde. Schriftlich ist sie auch, wenn sie der Textform des § 126b BGB genügt. Dafür reicht es aus, dass die Erklärung in dauerhaft lesbarer Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss des Textes erkennbar ist.</p>
<p>Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb, anders als das Landesarbeitsgericht, die Verweigerung der Zustimmung zur Umgruppierung einer Mitarbeiterin durch ein maschinell hergestelltes Schreiben als formwirksam angesehen, das mit einer Grußformel und der Angabe von Namen und Funktion des Betriebsratsvorsitzenden endete, aber nicht eigenhändig unterzeichnet war.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2008-12&#038;nr=13131&#038;pos=7&#038;anz=9">Pressemiteilung des BAG vom 09.12.2008</a>: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2008 &#8211; 1 ABR 79/07 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2007 &#8211; 2 TaBV 74/06 &#8211; </p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>BAG: Gleichbehandlungsgrundsatz &#8211; Lohnerhöhung</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1638</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1638#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 12:33:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage. Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Ist die Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt, sondern bezieht [...]]]></description>
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<p>Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage. Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Ist die Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt, sondern bezieht sie sich auf alle oder mehrere Betriebe seines Unternehmens, ist auch die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer betriebsübergreifend zu gewährleisten. Eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betriebe setzt voraus, dass es hierfür sachliche Gründe gibt.<br />
<img src="http://img247.imageshack.us/img247/5981/dsc47643281808944419db8.jpg" alt="" /><br />
Die Beklagte betreibt ein Logistik- und Paketdienstleistungsunternehmen. Sie beschäftigt bundesweit ca. 15.000 Arbeitnehmer in zahlreichen Niederlassungen. Der Kläger war im Betrieb G. als Zusteller tätig. Zum 1. September 2005 erhöhte die Beklagte freiwillig die Vergütung ihrer Arbeitnehmer um 2,1 Prozent. In sechs Betrieben wandte sie einen anderen Erhöhungssatz an, die Mitarbeiter in G. nahm sie als Einzige vollständig von der Erhöhung aus. Die Beklagte hat hierfür geltend gemacht, die Löhne im Betrieb G. lägen deutlich über denen der anderen Niederlassungen in Hessen, die Kosten je befördertem Paket seien in G. am höchsten und die flexible Mehrarbeit werde durch die betrieblichen Regelungen in G. nicht ausreichend zugelassen.</p>
<p>Mit seiner Klage begehrt der Kläger Teilhabe an der Lohnerhöhung von 2,1 Prozent. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe eine sachgerechte Gruppenbildung vorgenommen. Dem ist der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt. Zwar kann ein unterschiedliches Ausgangsniveau der Löhne ebenso wie der unterschiedliche betriebswirtschaftliche Erfolg der Betriebe und eine höhere Leistungsanforderung in einzelnen Betrieben eine unterschiedliche Behandlung bei Lohnerhöhungen rechtfertigen. Hierfür hätte es aber eines unternehmensweiten Vergleichs aller Betriebe der Beklagten &#8211; unter Einbeziehung der Gründe für die bestehenden Unterschiede &#8211; bedurft. Auf etwaige Regelungen in anderen Betrieben, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden unzulässig beschränken, kann sich die Beklagte nicht berufen. Der Senat hat deshalb das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung der Sachgründe an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2008-12&#038;nr=13130&#038;pos=8&#038;anz=9">Pressemitteilung des BAG vom 03.12.2008</a>; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Dezember 2008 &#8211; 5 AZR 74/08 -<br />
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2007 &#8211; 5 Sa 1816/06 &#8211; </p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>BAG: Arbeitszeitschutz &#8211; Straßenbahnfahrer</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1633</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1633#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Dec 2008 17:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden Straßenverkehrsgewerbe. Derzeit [...]]]></description>
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<p>Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden Straßenverkehrsgewerbe. Derzeit gelten ua. die Verordnung Nr. 561/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (VO), gültig seit 11. April 2007, das Fahrpersonalgesetz (FPersG) vom 6. Juli 2007 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom 22. Januar 2008.<br />
<img src="http://img383.imageshack.us/img383/5330/dsc75143346303623706hq4.jpg" alt="" /><br />
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wenden auf die bei ihnen beschäftigten Straßenbahnfahrer den einschlägigen Tarifvertrag an. Der Tarifvertrag gestattet, die nach dem Arbeitszeitgesetz oder nach der FPersV zu gewährende Pause durch Lenkzeitunterbrechungen abzugelten, wenn deren Gesamtdauer mindestens ein Sechstel der im Dienst- und Fahrplan vorgesehenen Lenkzeit beträgt.</p>
<p>Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Handhabung der BVG nicht beanstandet. Straßenbahnverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern unterliegt nicht der VO Nr. 561/2006/EG. Den Fahrern von Straßenbahnen ist deshalb nicht, wie in Art. 7 VO vorgeschrieben, nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4 ½ Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten zu gewähren. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich auch nicht aus der FPersV. Ebenso wie die Vorinstanzen hat der Neunte Senat deshalb die auf die Gewährung der Lenkzeitunterbrechung gerichtete Klage abgewiesen.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2008-11&#038;nr=13099&#038;pos=1&#038;anz=6">Pressemitteilung des BAG vom 18.11.2008</a>, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. November 2008 &#8211; 9 AZR 737/07 &#8211; mit einer Parallelsache<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2007 &#8211; 21 Sa 656/07 &#8211; </p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Letzter großer NS-Prozess findet in München statt</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1625</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1625#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 11:28:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichte]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Vorlage der Akten durch die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der u.a. für die Gerichtstandsbestimmungen nach § 13 a StPO zuständig ist, mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 entschieden, dass die Untersuchung und Entscheidung in dem Strafverfahren gegen John Demjanjuk dem [...]]]></description>
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<p>Nach Vorlage der Akten durch die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der u.a. für die Gerichtstandsbestimmungen nach § 13 a StPO zuständig ist, mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 entschieden, dass die Untersuchung und Entscheidung in dem Strafverfahren gegen John Demjanjuk dem Landgericht München II übertragen wird. Demjanjuk, der im Jahr 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor/Polen beteiligt gewesen sein soll, hatte sich im Jahr 1951 mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts aufgehalten. Der Bundesgerichtshof war mit der Sache befasst worden, weil ein Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit eine für die Durchführung von weiteren Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft zuvor nicht festgestellt werden konnte.</p>
<p>Quelle: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2008&#038;Sort=3&#038;nr=46232&#038;pos=0&#038;anz=233">Pressemitteilung des BGH vom 11.12.2008; Beschluss vom 09. Dezember 2008 – 2 ARs 536/08</a> Karlsruhe, den 11. Dezember 2008 </p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<item>
		<title>US Autobauern droht die Insolvenz</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1621</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 07:01:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>HK</dc:creator>
				<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Autoindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[GM]]></category>
		<category><![CDATA[Obama]]></category>
		<category><![CDATA[Opel]]></category>
		<category><![CDATA[RA Kiefer]]></category>
		<category><![CDATA[Senat]]></category>
		<category><![CDATA[US]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Rettungspaket für die US Autobauer ist im Senat tatsächlich gescheitert. Damit wird wohl vor der der Amtseinführung Obamas nichts mehr passieren. GM hat sich bereits Berater für die drohende Insolvenz eingekauft. Ich weiß nicht ob es mutig ist in der aktuellen Situation die US Autoindustrie in die Insolvenz gehen zu lassen ? Diese Entscheidung [...]]]></description>
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<p>Das Rettungspaket für die US Autobauer ist im Senat tatsächlich gescheitert.<br />
<img src="http://img123.imageshack.us/img123/1686/oldtimerinaustintexas33nr9.jpg" alt="" /><br />
Damit wird wohl vor der der Amtseinführung Obamas nichts mehr passieren. GM hat sich bereits Berater für die drohende Insolvenz eingekauft. Ich weiß nicht ob es mutig ist in der aktuellen Situation die US Autoindustrie in die Insolvenz gehen zu lassen ? Diese Entscheidung wird uns, im Hinblick auf die Zukunft von Opel, direkt  betreffen. </p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.n-tv.de/1067304.html">n-tv.de vom 12.12.2008</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<item>
		<title>Arbeitspolitik: 23.000 neue Stellen für Akademiker in 2009 !</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1619</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1619#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Dec 2008 12:45:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Akademiker]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Stellen]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zeiten der Finanzkrise scheint es nicht nur negative Prognosen für den Arbeitsmarkt in 2009 zu gegeben. Nach einer Umfrage unter 230 deutschen Unternehmern können zumindest Akademiker auf die Schaffung von 23.000 neuen Stellen hoffen. Spitzenplätze als Jobmotor belegt hierbei der Luft und Raumfahrtkonzern EADS mit etwa 5000 neuen Mitarbeitern. Geschäftsfelder dürften insbesondere Energie und [...]]]></description>
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<p>In Zeiten der Finanzkrise scheint es nicht nur negative Prognosen für den Arbeitsmarkt in 2009 zu gegeben. Nach einer Umfrage unter 230 deutschen Unternehmern können zumindest Akademiker auf die Schaffung von 23.000 neuen Stellen hoffen. Spitzenplätze als Jobmotor belegt hierbei der Luft und Raumfahrtkonzern EADS mit etwa 5000 neuen Mitarbeitern. Geschäftsfelder dürften insbesondere Energie und Industrie sein.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.wiwo.de/karriere/23-000-neue-stellen-fuer-akademiker-im-naechsten-jahr-380376/">wiwo.de</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAG: Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl ist keine Altersdiskriminierung</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1615</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1615#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Dec 2008 06:28:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialauswahl]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Zuteilung von Sozialpunkten nach dem Lebensalter und in der Altersgruppenbildung liegt zwar eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung. Diese ist aber iSd. § 10 Satz 1 AGG gerechtfertigt. Die Zuteilung von Alterspunkten führt mit einer hinnehmbaren Unschärfe zur Berücksichtigung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenspiel mit den übrigen sozialen Gesichtspunkten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>In der Zuteilung von Sozialpunkten nach dem Lebensalter und in der Altersgruppenbildung liegt zwar eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung. Diese ist aber iSd. § 10 Satz 1 AGG gerechtfertigt. Die Zuteilung von Alterspunkten führt mit einer hinnehmbaren Unschärfe zur Berücksichtigung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenspiel mit den übrigen sozialen Gesichtspunkten (Betriebszugehörigkeit, Unterhalt, Schwerbehinderung) nicht zu einer Überbewertung des Lebensalters. Die Bildung von Altersgruppen wirkt der Überalterung des Betriebs entgegen und relativiert damit zugleich die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer.</p>
<p>Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 &#8211; 10 AGG) finden im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) steht der Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG) ist nach dem AGG zulässig.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2008&amp;nr=13083&amp;pos=8&amp;anz=95">Pressemitteilung des BAG vom 06.11.2008;Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. November 2008 &#8211; 2 AZR 701/07 &#8211; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31. August 2007 &#8211; 16 Sa 293/07 </a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>Erbschaftsteuerreform: Die neue Verhandlungsposition der Union</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1612</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 17:19:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die CDU und CSU haben sich darauf geeinigt, dass Privaterben in der Regel keine Erbschaftsteuern bezahlen sollen. Nach Informationen der „BILD-Zeitung soll der überlebende Ehegatten begünstigt werden. Selbst genutztes Wohneigentum soll für sie bis zu einem Gegenwert von 1,5 Millionen Euro steuerfrei bleiben. Für Kinder sollen deutlich niedrigere Freibeträge gelten. Im Unternehmensbereich sollen die Erben [...]]]></description>
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<p><script src="http://shots.snap.com//client/inject.js?site_name=0" type="text/javascript"></script></p>
<p>Die CDU und CSU haben sich darauf geeinigt, dass Privaterben in der Regel keine Erbschaftsteuern bezahlen sollen. Nach Informationen der „BILD-Zeitung soll der überlebende Ehegatten begünstigt werden. Selbst genutztes Wohneigentum soll für sie bis zu einem Gegenwert von 1,5 Millionen Euro steuerfrei bleiben. Für Kinder sollen deutlich niedrigere Freibeträge gelten.<br />
<img src="http://img231.imageshack.us/img231/2140/vorhangauf1884891898226wf2.jpg" alt="" /><br />
Im Unternehmensbereich sollen die Erben entlastet werden. Auf vererbte oder verschenkte Betriebe soll keine Erbschaftsteuer anfallen, wenn sie längere Zeit – wahrscheinlich 10 Jahre – fortgeführt werden.</p>
<p>Führende Unionspolitiker äußerten sich bereits über die am Montag beginnenden Verhandlungen mit der SPD. CSU-Chef Seehofer sagte: „Wir bleiben hart in den Verhandlungen. Beinhart!“. Ähnliches war vom CDU-Mittelstandspolitiker Michael Fuchs zu hören: „Ich warne davor, sich in den Verhandlungen mit der SPD jetzt noch auf arbeitsplatzgefährdende Kompromisse einzulassen. Die Union muss hart bleiben.“</p>
<p>Neue ist, dass in der CDU laut über eine Abschaffung der Erbschaftstuer und eine Verlagerung in die Einkommensteuer nachgedacht wird. So sagte der CDU-Steuerexperte Christian Freiherr von Stetten: „Die CSU hat die CDU auf eine deutlich härtere Linie gebracht. Wenn die SPD auf stur schaltet und jetzt nicht mitmacht, dann sollten wir über Alternativen nachdenken, die Erbschaftsteuer abschaffen und in die Einkommensteuer integrieren.“</p>
<p>Die SPD will auf diese Äußerungen bis zum Montag nicht reagieren und keinen Konfrontationskurs fahren.</p>
<p><strong>Anmerkung:</strong> Die Forderungen der Union weichen immer weiter vom Inhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ab. Warum der überlebende Ehegatte einen Freibetrag von € 1,5 Mio erhalten soll, bleibt wohl das Geheimnis der Union. Mit dieser Forderung steht die Union im klaren Widerspruch zu ihren Äußerungen, dass die jährlichen Einnahmen der Erbschaftsteuer konstant bleiben sollen. Glücklicherweise konnte sich die CSU mit ihrer absurden Forderung von unterschiedlichen Freibeträgen in den einzelnen Bundesländern nicht durchsetzen. Im Unternehmensbereich ist der Vorschlag der Union ein wichtiges Zeichen. Es bleibt abzuwarten, ob die SPD diesem Vorschlag zustimmen wird. Warten wir den Montag ab. Vielleicht haben die anwaltlichen und steuerlichen Berater ab Montag Rechtssicherheit und können ihren Mandanten dann rechtssichere Vorschläge unterbreiten. Es wäre uns allen zu Wünschen, nachdem sich das „Theater“ bereits seit Monaten hinzieht.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.erbrechtblog.de">www.erbrechtblog.de</a><br />
<a href="http://www.holgerkiefer.online.de/wordpress/?p=141">Berichtet im Erbrecht durch Fachanwalt für Erbrecht Thomas Maulbetsch, Forststr. 32, 64658 Fürth Partner der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth &#038; Maulbetsch, www.erbrechtexperte.de </a></p>
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		<title>Erbschaftsteuerreform: Spitzentreffen zur Erbschaftsteuer geplant</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1608</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1608#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2008 06:33:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut stern.de findet in der nächsten Woche Treffen der Parteispitzen von CDU und CSU statt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie der neue CSU-Chef Horst Seehofer werden teilnehmen. Erst nach den Unionsgesprächen soll wieder mit der SPD verhandelt werden. Auf dem CSU-Sonderparteitag in München sagte Seehofer &#8220;Wir werden standhaft bleiben, da geht es um Prinzipientreue&#8221;. Er forderte [...]]]></description>
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<p>Laut stern.de findet in der nächsten Woche Treffen der Parteispitzen von CDU und CSU statt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie der neue CSU-Chef Horst Seehofer werden teilnehmen. Erst nach den Unionsgesprächen soll wieder mit der SPD verhandelt werden.<br />
<img src="http://img504.imageshack.us/img504/8012/esreicht3061272618028sg9.jpg" alt="" /><br />
Auf dem CSU-Sonderparteitag in München sagte Seehofer &#8220;Wir werden standhaft bleiben, da geht es um Prinzipientreue&#8221;. Er forderte abermals die SPD zu Kompromissen bei der Vererbung von Betrieben und der Vererbung des selbst bewohnten Familienwohnheims auf.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.stern.de/politik/deutschland/:CDU-CSU-Spitzentreffen-Erbschaftssteuer/643494.htm">stern.de</a></p>
<p><strong>Anmerkung:</strong> Es bleibt zu hoffen, dass die Bundeskanzlerin Herrn Seehofer von der mangelnden Umsetzbarkeit seiner Forderungen aufgrund des Inhalts der Bundesverfassungsgerichtentscheidung überzeugt. Eine zeitnahe Rechtssicherheit für alle Berater und Mitbürger in diesem Bereich wäre wünschenswert…</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.erbrechtblog.de">Erbrechtblog.de, RA Thomas Maulbetsch</a></p>
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		<title>Patientenverfügung: Weiterer Gesetzentwurf eingereicht</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1606</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1606#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2008 16:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine schwarz-rot-grün-gelb Abgeordnetengruppe um Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Grüne) hat am Montag den „Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht“ vorgestellt. Dabei soll der staatliche Schutzes des Lebens für schwerstkranke Patienten und die Idee der ärztlichen Fürsorge nicht aufgegeben werden. Es soll unterschieden werden zwischen einer nach [...]]]></description>
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<p class="MsoNormal">Eine schwarz-rot-grün-gelb Abgeordnetengruppe um Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Grüne) hat am Montag den „Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht“ vorgestellt. Dabei soll der staatliche Schutzes des Lebens für schwerstkranke Patienten und die Idee der ärztlichen Fürsorge nicht aufgegeben werden.<br />
<img src="http://img171.imageshack.us/img171/4915/img9747kopie27960927778lu6.jpg" alt="" />
</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><span id="more-1606"></span></p>
<p class="MsoNormal">Es soll unterschieden werden zwischen einer nach ärztlicher Beratung notariell beurkundeten Patientenverfügung, einer Patientenverfügung, die auch ohne Beratung und Beurkundung wirksam ist, und dem mutmaßlichen Willen eines Patienten, der gerade keine Patientenverfügung verfasst hat. Die Patientenverfügung soll höchstens 5 Jahre Geltung haben, die aber verlängert werden kann.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Inhalt des Entwurfes ist auch, dass, wenn die Erkrankung keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat, wirksam vorab das Unterlassen lebensrettender oder lebenserhaltender Behandlungen verfügt werden kann, wenn sich der Unterzeichner der Patientenverfügung vorab beraten und dann anschließend die Patientenverfügung notariell beurkunden hat lassen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Liegt bereits die Einsetzung des tödlich verlaufenden Sterbevorgangs vor, reicht nach dem Entwurf nur eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung ohne notarielle Beurkundung mit Bezug auf die eingetretene Situation aus.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der Gesetzentwurf führt den § 24c SGB V ein und gibt dem Patienten einen Anspruch auf eine dokumentierte Beratung zur Patientenverfügung durch den Arzt. Somit können die Ärzte dann die Beratung abrechnen, was zur Zeit nicht möglich ist.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Im Entwurf ist auch die Einführung eines sogenannten „beratenden Konzils“ festgelegt. Das Konzil besteht aus Pflegepersonen, Angehörigen, Lebenspartnern und anderen, vom Patienten benannten Personen. Das Konzil soll jedoch keine Entscheidungsbefugnis haben und nur beratend tätig werden.</p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;"><strong>Anmerkung:</strong> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;">Es kommt endlich Bewegung in die gesetzgeberische Tätigkeit bzgl. der Patientenverfügung. Es bleibt zu hoffen, dass in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz verabschiedet wird.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;">Kritisch ist aus meiner Sicht zum Gesetzentwurf anzumerken, dass die Patientenverfügung nach 5 Jahren ihre Wirkung verlieren soll. Ein Testament ist ebenso eine Willenserklärung und deren Wirkung verfällt auch nicht nach 5 Jahren, sofern dass Testament nicht geändert oder widerrufen wird. <span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;">Und warum gerade die notarielle Beurkundung der Patientenverfügung einen höheren „Wert“ geben soll, ist für den Erbrechtspraktiker ebenso nicht ersichtlich. Ein Notar kann die erforderliche Beratung in diesem Bereich mangels Zeit – und wahrscheinlich auch Mangels Kenntnis dieser Spezialmaterie- nicht leisten. Hier geht es vielleicht darum, den Notaren ihre Pfründe zu sichern – wie gesagt, dies stellt die Meinung des Verfassers dar.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="black;">Über die einzelnen Regelungen des Entwurfs möge sich bitte jede/r Mitbürger/in seine/ihre eigene Meinung bilden. Für mich ist der Entwurf jedoch teilweise praxisuntauglich.</span></p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.erbrechtblog.de">Erbrechtblog.de, RA Thomas Maulbetsch</a></p>
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		<item>
		<title>Expertise des Bundestages: Kein Zeitdruck bei Erbschaftsteuer</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1603</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1603#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2008 13:27:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat zum Fazit, dass vorübergehend das aktuell geltende Recht auch ohne Neuregelung im kommenden Jahr weitergelten könne.In der Expertise, aus der die „Bild“-Zeitung vom Mittwoch zitiert, wird zwar betont, dass Karlsruhe eine Neuregelung bis zum Jahresende gefordert habe, weil das geltende Recht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Doch gingen [...]]]></description>
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<p>Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat zum Fazit, dass vorübergehend das aktuell geltende Recht auch ohne Neuregelung im kommenden Jahr weitergelten könne.In der Expertise, aus der die „Bild“-Zeitung vom Mittwoch zitiert, wird zwar betont, dass Karlsruhe eine Neuregelung bis zum Jahresende gefordert habe, weil das geltende Recht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Doch gingen die Verfassungsexperten der Bundestagsverwaltung davon aus, dass im Falle einer nicht mehr fristgerechten Einigung von Union und SPD auf ein neues Gesetz übergangsweise das alte Recht weiter gelte und die Erbschaftsteuer nicht erlösche.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-1603"></span></p>
<p class="MsoNormal">Laut „Bild“ steht in dem gerade benannten Gutachten: „Eine solche staatsrechtliche Pflichtverletzung (gemeint ist das Ausbleiben einer Neuregelung) dürfte sich jedoch nicht automatisch auf die einfachgesetzliche Ebene auswirken.“ Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibe das alte Recht „bis zu einer Neuregelung“ weiter anwendbar.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geht derweil weiter davon aus, dass die Steuer wegfällt, sollte es bis zum 31. Dezember 2008 keine Neuregelung geben.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gutachten-kein-zeitdruck-bei-erbschaftsteuer;2063660">www.handelsblatt.com</a></p>
<p><strong>Anmerkung</strong>: Das Ergebnis des Gutachtens kann ich nicht nachvollziehen. In der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist klar niedergeschrieben, dass das verfassungswidrige Gesetz am 31.12.2008 wegfällt, sollte die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch den Gesetzgeber nicht wieder hergestellt werden. Hier würde sich die Bundesregierung meines Erachtens auf „glattes Eis“ begeben, wenn es dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages folgt. Ich möchte jedoch abschließend anmerken, dass mir das Gutachten nicht vorliegt und demnach auch keiner eingehenden Prüfung unterzogen werden konnte.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.erbrechtblog.de">Erbrechtblog.de; RA Thomas Maulbetsch </a></p>
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		<title>OVG: Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden</title>
		<link>http://www.recht-blog.com/?p=1580</link>
		<comments>http://www.recht-blog.com/?p=1580#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 06:36:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichte]]></category>
		<category><![CDATA[OVG Rheinland Pfalz]]></category>
		<category><![CDATA[Autogas]]></category>
		<category><![CDATA[Autogastankstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisschild]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist verpflichtet, an einer Autobahn durch ein Verkehrs­schild auf eine Autogastankstelle hinzuweisen, die neben einem Autohof (Raststätte, die über eine Anschlussstelle zu erreichen ist) liegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die von der Klägerin betriebene Autogastankstelle grenzt an einen Autohof in der Nähe der Anschlussstelle Pfalzfeld der A 61. [...]]]></description>
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<p>Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist verpflichtet, an einer Autobahn durch ein Verkehrs­schild auf eine Autogastankstelle hinzuweisen, die neben einem Autohof (Raststätte, die über eine Anschlussstelle zu erreichen ist) liegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.<br />
<img src="http://img252.imageshack.us/img252/9346/ulrikeoellig02623358651qw7.jpg" alt="" /><br />
Die von der Klägerin betriebene Autogastankstelle grenzt an einen Autohof in der Nähe der Anschlussstelle Pfalzfeld der A 61. Den Antrag auf Anbringung eines entsprechenden Hinweisschildes an der Autobahn lehnte der LBM ab, weil auf eine Autogastankstelle nur hingewiesen werde, wenn sie Teil einer Raststätte oder eines Autohofes sei. Die Tankstelle der Klägerin liege jedoch lediglich neben dem Autohof. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Auf die Berufung der Klägerin verpflichtete das Ober­verwaltungsgericht den LBM das gewünschte Verkehrsschild anzubringen.</p>
<p>Nach der Straßenverkehrsordnung könne an Autobahnen mit einem Schild auf Autohöfe hingewiesen werden. Dabei würden Namen und Symbole der jeweiligen Servicebetriebe einschließlich der Autogas- und Erdgastankstellen angegeben, wenn diese sich auf dem Autohof befänden. Hiermit sei die Tankstelle der Klägerin zu vergleichen, da sie unmittelbar neben dem Autohof liege. Deshalb müsse auf ihre Tankstelle mit einem Verkehrsschild hin­gewiesen werden. Anderenfalls würde die Wettbewerbssituation der Klägerin verschlechtert. Des Weiteren diene das Hinweisschild auch hinsichtlich der Tankstelle der Klägerin der Förderung alternativer Energien.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,,,,2be70a9f-3079-06fd-35a3-11bb63b81ce4.htm">Pressemitteilung des OVG Rheinland Pfalz; Urteil vom 7. August 2008, Aktenzeichen: 7 A </a>10419/08.OVG</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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