Auch der Fiskus mag Big Brother
Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 29.10.2009 rechtzeitig zum Beginn der 10. Staffel der RTL2-Show “Big Brother” entschieden. Es geht dabei um die Frage, ob das Preisgeld eine steuerbare Leistung ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Lottogewinn nicht der [...]
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