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Auch ein Beamter darf keine Druckerpartonen entwenden.

Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage. Außerdem stellte er einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, den das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 29. September 2008 (2 L 1072/08.KO) ablehnte.

Auch in der Hauptsache blieb die Klage ohne Erfolg. Die Kostenforderung, so die Richter unter Bezugnahme auf den o. g. Beschluss, sei auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Beklagte habe bezüglich eines Teiles der Forderung eine detaillierte Schadensberechnung und im Übrigen eine nachvollziehbare Hochrechnung vorgelegt. Der Einwand, ein Teil der entwendeten Druckerpatronen sei wegen Ablaufs des Verfalldatums wertlos gewesen, rechtfertige keine andere Bewertung. Denn diese Druckerpatronen seien auch danach noch brauchbar und allenfalls weniger ergiebig gewesen. Überdies sei nicht ersichtlich, dass die Solinger Firma die Lieferungen in irgendeiner Weise beanstandet hätte. Von daher müsse der Kläger den von ihm angerichteten Schaden entsprechend den Ermittlungen der Beklagten ersetzen.

Quelle: Pressemitteilung der Justiz vom 05.01.2009; VG Koblenz

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