SG Wiesbaden: Kosten für Botox-Behandlung können bei übermäßiger Schweißneigung erstattungsfähig sein
Krankenkassen müssen die Kosten für die Behandlung einer übermäßigen Schweißneigung an den Handflächen (palmoplantare Hyperhidrosis) mit Botulinumtoxin A übernehmen, auch wenn es arzneimittelrechtlich nur für andere Formen der Hyperhidrosis (Off-Label-Use) zugelassen ist. Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden und gab der Klage einer Ergotherapeutin statt, die diese Behandlung unter anderem wegen der krankheitsbedingten Hindernisse in ihrem Beruf beanspruchte.

Quelle: Urteil vom 19.03.2008, Az.: S 2 KR 206/06, rechtskräftig
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Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, KWK Rechtsanwälte, Büro Maikammer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer




